Wenn du bei Match Rider mitmachst, musst du laut Einkommensteuergesetz die Einnahmen ab 255 Euro versteuern.
Steuerlich ist es so, dass Einnahmen grundsätzlich in der Steuererklärung anzugeben sind. Da die Einnahmen geringer als die Betriebskosten sind, verfolgst du aber keine Gewinnerzielungsabsicht. Der Gesetzgeber hat 30 Cent pro Kilometer als Obergrenze der Betriebskosten definiert (Kilometerpauschale). Auch gibt es einen Steuerfreibetrag in Höhe von 225 Euro pro Jahr für diese Art der sonstigen Einnahmen. Ungeachtet dessen kannst du die Kilometerpauschale in deiner Steuererklärung angeben. Bitte habe Verständnis dafür, dass wir keine verbindliche Steuerberatung anbieten können. Im Zweifel also bitte mit dem für dich zuständigen Finanzamt sprechen.